Die BAWAG Group AG teilt am 05.04.2019 im Amtsblatt der Wiener Zeitung mit, dass eine den Konzernabschluss zum 31.12.2017 sowie die Halbjahreskonzernabschüsse zum 30.06.2017 und zum 30.06.2018 betreffende Fehlerveröffentlichung gemäß § 5 Abs. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) auf der Website des Unternehmens stattgefunden hat.
Der Konzernabschluss der BAWAG Group AG zum 31.12.2017 sowie die Halbjahreskonzernabschlüsse zum 30.06.2017 und zum 30.06.2018 sind aus folgenden Gründen fehlerhaft:
1. Kundenbeziehung - start:bausparkasse
Im Rahmen der Akquisition der start:bausparkasse wurden zum Erwerbszeitpunkt (1.Dezember 2016) in Übereinstimmung mit IFRS 3.18 die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Nach IFRS 13.9 wird der beizulegende Wert als der Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Darüber hinaus sind bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts in Übereinstimmung mit IFRS 13.B15ff bei der Anwendung von Barwerttechniken (wie im gegenständlichen Fall) Risikoaufschläge im Rahmen der Bewertung zu berücksichtigen.
Die BAWAG Group hat im Rahmen der Bewertung der Kundenbeziehung eine Cost/Income Ratio zugrunde gelegt, welche so im Bauspargeschäft nicht beobachtet werden kann und nicht nachgewiesen werden konnte, dass diese sehr niedrige Rate im Rahmen einer geordneten Markttransaktion zur Anwendung gebracht würde. Weiters wurden auch keine ausreichenden Risikoaufschläge wie nach IFRS 13.B15ff gefordert, berücksichtigt. Dies hätte insbesondere auch im Rahmen der nochmaligen Beurteilung iSd IFRS 3.36 zu einer Adaptierung der Bewertung führen müssen. Daher steht die Bewertung der Kundenbeziehung nicht im Einklang mit den Anforderungen des IFRS 13.9. Somit wurde in der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2017, sowie in den darauf folgenden Abschlüssen das Eigenkapital entsprechend zu hoch ausgewiesen.
2. Kreditportfolio - start:bausparkasse
Im Rahmen der Akquisition der start:bausparkasse wurden zum Erwerbszeitpunkt (1. Dezember 2016) in Übereinstimmung mit IFRS 3.18 die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Im Rahmen der Akquisition der start:bausparkasse wurde eine Aufwertung des übernommenen Kreditportfolios erfasst. Die Aufwertung ergab sich dabei im Wesentlichen aufgrund eines errechneten Zinsvorteils zwischen aktuellen nominellen Marktzinsen für vergleichbare Kredite und den durchschnittlichen Nominalvertragszinsen der Kreditnehmer der start:bausparkasse. Dabei wurden im Rahmen der Bewertung sowohl die laufenden Tilgungen als auch die durchschnittlich erwarteten frühzeitigen Tilgungen berücksichtigt. Keine Berücksichtigung fanden hingegen Risiken im Zusammenhang mit Konditionsanpassungen aufgrund von Nachverhandlungen mit Kunden, dies insbesondere aufgrund des aktuellen Niedrigzinsumfeldes.
Nach IFRS 13.9 wird der beizulegende Wert als der Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Darüber hinaus sind bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts in Übereinstimmung mit IFRS 13.B15ff bei der Anwendung von Barwerttechniken (wie im gegenständlichen Fall) Risikoaufschläge im Rahmen der Bewertung zu berücksichtigen.
Die BAWAG Group hat im Rahmen der Bewertung des Kreditportfolios weder das Risiko von Konditionsanpassungen aufgrund von Nachverhandlungen mit Kunden, noch einen angemessenen Risikoaufschlag welcher ein Investor aufgrund der Unsicherheit der künftigen Zahlungsströme berücksichtigen würde im Rahmen der Bewertung antizipiert. Dies hätte insbesondere auch im Rahmen der nochmaligen Beurteilung iSd IFRS 3.36 zu einer Adaptierung der Bewertung führen müssen. Daher steht die Bewertung des Kreditportfolios nicht im Einklang mit den Anforderungen des IFRS 13.9. Somit wurde in der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2017, sowie in den darauf folgenden Abschlüssen das Eigenkapital entsprechend zu hoch ausgewiesen.
3. Kundenbeziehung - Südwestbank
Im Rahmen der Akquisition der Südwestbank wurden zum Erwerbszeitpunkt (7. Dezember 2017) in Übereinstimmung mit IFRS 3.18 die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Nach IFRS 13.9 wird der beizulegende Wert als der Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Darüber hinaus sind bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts in Übereinstimmung mit IFRS 13.B16 bei der Anwendung von Barwerttechniken (wie im gegenständlichen Fall) Risikoaufschläge im Rahmen der Bewertung zu berücksichtigen.
Die BAWAG Group hat im Rahmen der Bewertung der Kundenbeziehung eine Cost/Income Ratio verwendet, wobei nicht nachgewiesen werden konnte, dass diese sehr niedrige Rate im Rahmen einer geordneten Markttransaktion zur Anwendung gebracht würde. Weiters wurden auch keine ausreichenden Risikoaufschläge wie nach IFRS 13.B15ff gefordert, berücksichtigt. Dies hätte insbesondere auch im Rahmen der nochmaligen Beurteilung iSd IFRS 3.36 zu einer Adaptierung der Bewertung führen müssen. Daher steht die Bewertung der Kundenbeziehung nicht im Einklang mit den Anforderungen des IFRS 13.9. Somit wurde zum 31.12.2017 das Jahresergebnis, sowie das Eigenkapital zu hoch ausgewiesen. Dies führte folglich auch zu einem zu hohen Eigenkapitalausweis im Halbjahresabschluss zum 30.6.2018.