Präsentation Hauptversammlung
Abstimmergebnisse
Dividendenbekanntmachung
BAWAG Group AG Dividende (AT0000BAWAG2) wurde ohne KESt-Abzug ausgezahlt (als Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs. 12 EStG)
In der am 7. Mai 2018 abgehaltenen Hauptversammlung der BAWAG Group AG wurde für das Geschäftsjahr 2017 die Ausschüttung einer Dividende in der Höhe von EUR 0,583 je dividendenberechtigter Aktie beschlossen.
Aus steuerlicher Sicht ist die Dividende als Einlagenrückzahlung einzustufen. Eine Einlagenrückzahlung löst als steuerneutraler Vorgang für in Österreich ansässige natürliche Personen keine Steuerpflicht aus. Die Dividende wurde daher am Zahltag (17.5.2018) brutto für netto, d.h. ohne Abzug der 27,5%-igen Kapitalertragsteuer, an die Aktionäre ausbezahlt.
Die Einlagenrückzahlung vermindert jedoch die steuerlichen Anschaffungskosten der BAWAG Group AG Aktien für in Österreich ansässige natürliche Personen. Durch die Reduktion der steuerlichen Anschaffungskosten kann sich ein späterer steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf der Aktien erhöhen.