Aufsichtsrat
Name | Funktion | Geburtsjahr |
Egbert FLEISCHER | Vorsitzender CV | 1957 |
Kim FENNEBRESQUE | Stellvertreter des Vorsitzenden CV | 1950 |
Frederick HADDAD | Mitglied CV | 1948 |
Adam ROSMARIN | Mitglied CV | 1963 |
Tamara KAPELLER | Mitglied CV | 1978 |
Gerrit SCHNEIDER | Mitglied CV | 1973 |
Verena SPITZ | vom Betriebsrat delegiert CV | 1970 |
Beatrix PRÖLL | vom Betriebsrat delegiert CV | 1958 |
Konstantin LATSUNAS | vom Betriebsrat delegiert CV | 1963 |
Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse eingerichtet:
Prüfungs- und Complianceausschuss (Audit and Compliance Committee)
Die wesentlichen Funktionen des Prüfungs- und Complianceausschusses sind die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses (Konzernabschlusses) der BAWAG, des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und des Corporate Governance Berichtes sowie die Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Bank sowie der Überwachung der Unabhängigkeit und Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers. Zudem empfiehlt der Prüfungs- und Complianceausschuss die Bestellung des Abschlussprüfers (Bankprüfers). Weiters werden das jährliche Prüfungsprogramm und Tätigkeitsberichte der Innenrevision und des Compliance Office dem Prüfungs- und Complianceausschuss vorgelegt. Der Leiter der Innenrevision und der Compliance Officer haben direkten Zugang zum Vorsitzenden und den Mitgliedern des Prüfungs- und Complianceausschusses.
Risiko- und Kreditausschuss (Risk and Credit Committee)
Der Risiko- und Kreditausschuss befasst sich mit der Genehmigung von Limiten und der Genehmigung der Gewährung von Darlehen und Krediten (sowie anderer Ausgestaltungsformen der Finanzierung) an einen einzelnen Kreditnehmer oder eine Gruppe verbundener Kunden ab 10% der anrechenbaren Eigenmittel gemäß § 28b BWG. Über die getätigten Großkredite wird dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich berichtet.
Weiters genehmigt der Risiko- und Kreditausschuss die Gewährung von Organgeschäften. Die Zustimmung für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Arten von Rechtsgeschäften kann für ein Jahr im Voraus erteilt werden. Die Genehmigung von Organgeschäften mit Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern (und deren Angehörige gemäß § 28 Abs. 1 Z 5 BWG) haben im Einzelnen und unter Angabe der Konditionen zu erfolgen. Vorratsbeschlüsse sind für diese Personengruppe nicht zulässig. Dem Risiko und Kreditausschuss ist über jedes Organgeschäft mindestens einmal jährlich zu berichten.
Zudem zählen die Genehmigung von wesentlichen Kredit Policies (z.B. neue Geschäftsfelder), die Beratung des Vorstands in grundsätzlichen Fragen der Kreditgewährungs-Risikopolitik nach Maßgabe einer mit ihm abzustimmenden Ordnung und die Beratung des Aufsichtsrats hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobereitschaft und Risikostrategie der Bank sowie die Überwachung der Umsetzung dieser Risikostrategie in Zusammenhang mit der Steuerung, Überwachung und Begrenzung von Risiken, der Eigenmittelausstattung und der Liquidität zu den Aufgaben dieses Ausschusses. Der Ausschuss überwacht auch regelmäßig die Wirksamkeit und Effizienz des Risikomanagements (inklusive Risikokontrolle, Risikogrundsätze, Risikoberichte, Risikostrategien und -neigung) sowie die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften. Des Weiteren prüft der Ausschuss auch, ob die Preisgestaltung der angebotenen Dienstleistungen und Produkte das Geschäftsmodell und die Risikostrategie angemessen berücksichtigt sowie ob bei den vom internen Vergütungssystem angebotenen Anreizen das Risiko, das Kapital, die Liquidität und die Wahrscheinlichkeit sowie der Zeitpunkt von realisierten Gewinnen berücksichtigt wurden.
Nominierungsausschuss (Nomination Committee)
Der Nominierungsausschuss beschäftigt sich mit der Ermittlung von potenziellen Mitgliedern des Vorstands, Vorbereitung der Bestellung (Nachfolgeplanung) und der Genehmigung der Richtlinie zur Nachfolgeplanung. Er führt weiters regelmäßige Fit & Proper Evaluierungen der Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung durch. Der Nominierungsausschuss bewertet Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Vorstands und des Aufsichtsrats regelmäßig, jedenfalls jedoch, wenn Ereignisse die Notwendigkeit zur Neubeurteilung anzeigen. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen die Überwachung des Recruiting-Prozesses hinsichtlich des höheren Managements und die Genehmigung der Übernahme von Organfunktionen von Vorstandsmitgliedern als Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter in Unternehmen außerhalb des Konzerns.
Vergütungsausschuss (Remuneration Committee)
Der Vergütungsausschuss beschäftigt sich mit der Genehmigung der allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik. Er überwacht weiters die Vergütungspolitik, Vergütungspraktiken und vergütungsbezogenen Anreizstrukturen im Sinne des § 39c BWG. Er gibt Empfehlungen zum Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und den Modalitäten von deren Beendigung ab. Der Ausschuss beschäftigt sich weiters mit der Überprüfung der Vergütung des höheren Managements im Risikomanagement und in Compliance-Funktionen. Er überprüft weiters BAWAGs Gender Pay Gap Analyse.
ESG Ausschuss
Der ESG-Ausschuss beschäftigt sich mit der gruppenweiten ESG-Strategie sowie ESG-Ziele und überprüft deren Umsetzung. Der Ausschuss erhält regelmäßige Updates zu ESG-bezogenen Themen und berät den Aufsichtsrat hinsichtlich der aktuellen sowie zukünftigen Risikobereitschaft und Risikostrategie in Bezug auf ESG-Risiken. Weitere Aufgaben des Ausschusses sind die Überwachung der Effektivität und Effizienz des Managements von ESG-Risiken in der gesamten Organisation (einschließlich Risikokontrolle, Risikorichtlinien, Managementberichterstattung zu ESG-Risiken) sowie die Überwachung der Einhaltung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen in Bezug auf ESG-Themen.